Neben den allgemeinen Zielen des Zwei-Fach-Masterstudiengangs der Philosophischen Fakultät gemäß dieser Ordnung ist das Ziel des Teilstudiengangs Sportwissenschaft die forschungs- und problemorientierte Vertiefung sportwissenschaftlichen Wissens. Die Studierenden werden zur selbstständigen, reflektierten Anwendung sportwissenschaftlicher Methoden befähigt, um Sport, Bewegung und körperliche Aktivität vertiefend und evidenzbasiert analysieren, verstehen, erklären und vermitteln zu können. Die Studierenden sollen lernen, komplexe Problemstellungen aufzugreifen, unter Nutzung des aktuellen Wissensstandes selbständig zu lösen und auch bereits andere im Lernprozess zu unterstützen und anzuleiten. Der Teilstudiengang Sportwissenschaft soll die Studierenden somit zur selbstständigen und kompetenten Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zur Anleitung Anderer in der theoriegeleiteten und methodenbewussten Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen des Sports befähigen. Thematisch können sich die Studierenden unter anderem in den Bereichen Trainingswissenschaft, Bewegungswissenschaft, Biomechanik, Sportpsychologie, Sportsoziologie oder Sportpädagogik spezialisieren und sollten sich mit Blick auf ihr individuelles Berufsziel auch frühzeitig für einen dieser Schwerpunkte entscheiden.
Der Teilstudiengang Sportwissenschaft gliedert sich in die Bereiche fachwissenschaftliche Vertiefung (15 Leistungspunkte), sportpraktische Vertiefung (sechs Leistungspunkte) und wissenschaftliche Vertiefung (48 Leistungspunkte, darunter das Abschlussmodul), ergänzt durch eine Exkursion (drei Leistungspunkte) und eine Lehrpraktische Übung (sechs Leistungspunkte), um die Studierenden auch auf potentielle Vortrags-, Präsentations- und Referententätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Organisation von Sportangeboten vorzubereiten.
Das Masterstudium Sportwissenschaft bereitet auf einen wissenschaftlichen Werdegang (Promotion) vor und bietet je nach Fächerkombination vielfältige berufliche Perspektiven. Dazu gehören wissenschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen, Aktivitäten in Vereinen und Verbänden, in Freizeit- und Fitnesseinrichtungen, bei kommerziellen Sportanbietern, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in der Tourismusbranche, aber auch in der öffentlichen Sportverwaltung, in den Medien und in der Sportartikelbranche.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock
Für den Teilstudiengang Sportwissenschaftensind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Es ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Sportwissenschaften mit mindestens oder einem Studium mit Anteilen aus dieser Fachrichtung von mindestens 60 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuweisen.
- Das erste berufsqualifizierende Studium wurde mindestens mit der Note 2,5 oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note abgeschlossen.
- Englischkenntnisse B2 sind nachzuweisen.
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für den Teilstudiengang Sportwissenschaften (M.A.) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Teilstudiengang Sportwissenschaften (M.A.) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Außerdem ist zu beachten, dass zusätzlich für alle Studierenden Englischkenntnisse auf Niveau B2 des GER nachzuweisen sind.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
M.A. Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophischen Fakultät
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 2. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2018)
► 1. Änderungssatzung (2020)
► Neufassung (2014)
► 1. Änderungssatzung (2017)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät
Studienfachberatung
Dr. Tino Stöckel
Tel.: +49 381-498 2730
fsb.sportwissenschaft.master.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz:
Ulmenstr. 69, Haus 3 | 18057 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Christina Krekow
Tel.: +49 381-498 2703
christina.krekowuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 9.031
August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde